Landsberger Str. 155
80687 München
Tel.: 0 89/97 30 66 27
Fax: 0 89/74 94 58 61
Im Gewerbepark C25
93059 Regensburg
Tel.: 09 41/4 63 62 20
Fax: 09 41/4 63 62 21
In unserer Kooperationsgemeinschaft werden aussagepsychologische Gutachten in Strafsachen sowie Gutachten zu familienrechtlichen Fragestellungen, z. B. zur Frage von Sorge- und Umgangsrechtsregelungen erstattet.
Wir haben in München und Regensburg unseren Sitz und führen Begutachtungen in ganz Bayern durch. Ihre Anrufe werden von einem Sachverständigen persönlich entgegengenommen und ihr Anliegen umgehend an den bearbeitenden Gutachter weiter geleitet. Jeder Sachverständige unserer Kooperations-gemeinschaft kann unter jeder der beiden Praxisanschriften kontaktiert bzw. beauftragt werden. Anfallende Fahrtkosten werden jeweils von dem für den Auftraggeber günstigeren Ausgangsort veranschlagt.
Die Teilnahme an der Begutachtung ist in der Regel für Zeugen/Zeuginnen und Familien freiwillig. Darüber informieren wir vor der Begutachtung und holen eine Zustimmung ein (zum Beispiel bei Eltern, Jugendamt, Ergänzungspfleger, gesetzlichem Vertreter oder Betreuer). Weiterhin informieren wir darüber, dass wir als Sachverständige gegenüber den Justizbehörden keine Schweigepflicht haben. Niemand ist verpflichtet, belastende Angaben gegen einen nahen Verwandten zu machen. Dieses Recht gilt auch im Rahmen der Begutachtung. Sollte ein Zeuge ein Aussageverweigerungsrecht haben, werden wir dies mit dem Zeugen thematisieren. Gegebenenfalls werden Zeugen darüber vor dem ersten Termin mit den Sachverständigen von der Staatsanwaltschaft belehrt.
Obwohl eine Dokumentationspflicht der bei Sachverständigen getätigten Aussagen besteht, der wir selbstverständlich nachkommen, kann ein Gutachten nicht die Aussage in einer eventuellen Hauptverhandlung ersetzen. Die Entscheidung ob und wenn ja, wie ausführlich ein Zeuge bei Gericht aussagen muss, obliegt dem zuständigen Gericht, Sachverständige haben darauf keinen Einfluss.